Mehr gebeichtet, als erlaubt war?
Wie viele bestimmt bereits schon mitbekommen haben, gab es bis vor einigen Wochen noch eine Instagram-Beichtseite, doch warum gibt es sie jetzt nicht mehr, wieso wurde sie gelöscht, was war der Sinn der Seite und was halten Schüler sowie Lehrer wohl von solchen Seiten?
Einige Schüler unter uns kamen auf die Idee, eine Instagram Seite für unsere Schule zu eröffnen, die Beichten beantwortet. Um das Ganze auch so anonym wie möglich zu halten, erstellte man ebenfalls einen Tellonym-Account, an die man die Beichten, ohne preisgeben zu müssen, wer man ist, sendete.
Das klingt zwar alles ziemlich harmlos, aber die Seiten wurden ja nicht ohne Grund gelöscht. Um diesem Grund auf die Spur zu gehen, habe ich einigen Lehrern die Frage gestellt: „Was hat Sie, als Lehrer, besonders an der Beichtseite gestört?“
Frau Grieser sagte: „Wenn man jemanden kritisiert, dann sollte man es nicht hinter dem Rücken der Person und damit über den einfacheren, unpersönlichen Weg tun.“ Damit sind auch negative Äußerungen über Lehrer oder Mitschüler gemeint. Besser sei es das direkte Gespräch zu suchen.
Eine andere Lehrkraft, die gerne anonym bleiben möchte, war folgender Meinung: „Die Beichtseiten schienen nicht nur zum Beichten zu sein, sondern auch zum Diffamieren.“
Zwei Schüler haben folgende Frage gestellt bekommen: „Findest du die Beichtseiten auf Instagram wurden zurecht gesperrt?“
Eine Schülerin war der klaren Meinung: „Nein, finde ich nicht. Das Ganze ist doch anonym und ich verstehe nicht, wen das stört.“
Ravi (aus der 9MT) meinte: „Sicherlich wurden diese Beichtseiten auch dazu missbraucht, um Falschinformationen zu verbreiten. Allerdings verstehe ich nicht, wie man von „übergriffigen Texten“ reden kann, das geht meiner Meinung nach nur physisch. Letztendlich werden diese Seiten dazu verwendet, Meinungen und Erlebtes zu verbreiten und das ist unser Recht, auch wenn diese einigen nicht passen. Das muss man akzeptieren. Wer diese verbietet, zeigt nicht nur seine Inkompetenz im Bereich von Medien und Sozialen Netzwerken, sondern auch sein mangelndes Verständnis von dem Recht auf freie Meinungsäußerung, auch wenn es hier nur begrenzt um eine Meinung geht. Verbote und Zensur sind keine Lösung – daher völlig unverständlich.“
Anhand dieser vielen Meinungen merkt man, dass Lehrer und Schüler unterschiedlicher Ansichten sind; Lehrer akzeptieren Beichtseiten dieser Art nicht, weil sie nicht den eigentlichen Zweck erfüllen, wofür sie eigentlich mit ihrem Namen stehen.
Schüler finden jedoch, dass diese anonymen Beichtseite nicht hätten gelöscht werden dürfen. Ihre Meinungsfreiheit solle mehr akzeptiert werden.
Die Beichtseite wurde allerdings nicht nur wegen den Beiträgen gelöscht, sondern auch wegen dem Profilbild, dass das urheberrechtlich geschützte F-E-G Logo enthält. Außerdem kommt noch dazu, dass Beichseiten, die von Schülern geführt werden, total unsicher sind. Es wird einem zwar versprochen, dass alles zu 100% anonym ist, aber das stimmt nicht ganz. Selbst die Seite „Tellonym“, bei der es eigentlich sogar darum geht, dass man anonyme Nachrichten verschicken kann, ist nicht sicher genug für den Fall, dass die Polizei, wissen muss, wer hinter einer bestimmten Nachricht steckt. Die IP-Adressen stehen der Polizei nämlich immer zur Verfügung. Natürlich ist der Besitzer der Beichtseite für alles, was veröffentlicht wird verantwortlich. Man ist zwar erst ab 14 Jahren strafmündig, allerdings schützt das einen Jüngeren nicht vor Schadenersatz, Schmerzensgeld und jeglichen anderen zivilrechtlichen Strafen.
Eventuell hätte ein Kompromiss für die Weiternutzung der Seite geholfen, doch dafür ist es etwas zu spät. Allerdings können wir uns alle sicher sein, dass unsere Schule dank der Instagram-Seite „Glocke.feg“ in Kürze schon aktiv in sozialen Netzwerken sein wird. Das Vorbeischauen und Folgen ist empfehlenswert und es werden euch tolle Beiträge erwarten.
Aleyna
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